Transparenz
Im Rahmen der geltenden Transparenzbestimmungen für eidgenössische Abstimmungskampagnen müssen Kampagnen mit einem Budget von mehr als CHF 50’000 ihre Finanzierung offenlegen. Offenzulegen sind die budgetierten Einnahmen, die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie alle Spenden (inkl. Sachspenden) über 15’000 Franken pro Spenderin oder Spender, die in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung angenommen wurden (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe).
Die Transparenzregeln sind wichtig, damit die politische Meinungsbildung nachvollziehbar bleibt. Nachfolgend findest du den aktuellen Stand der veröffentlichungspflichtigen Informationen des Komitees «Nein zur Halbierungsinitiative».
Offenlegung der budgetierten Einnahmen
Verein Souveräne Medien Schweiz, Komitee «Nein zur Halbierungsinitiative», Zürich
Gesamtbetrag der Einnahmen
CHF 1,312,852.67
Einnahmen durch monetäre Zuwendungen
CHF 1,280,000.00
Wert der Einnahmen durch nichtmonetäre Zuwendungen
CHF 32,852.67
Einnahmen durch Veranstaltungen
CHF -
Einnahmen durch den Verkauf von GĂĽtern und Dienstleistungen
CHF -
Monetäre Eigenmittel
CHF -
Offenlegung der Zuwendungen ĂĽber 15 000 Franken pro Zuwenderin bzw. Zuwender
Verein Souveräne Medien Schweiz, Komitee «Nein zur Halbierungsinitiative», Zürich
Monetäre Zuwendungen von natürlichen Personen
- Gantner Alfred, Wohnsitz Meggen: CHF 20,000.00
- Gerber Rudolf Ernst, Wohnsitz ZĂĽrich: CHF 100,000.00
- Meili Daniel und Martin, Wohnsitz ZĂĽrich: CHF 50,000.00
- Rihs Oliver, Wohnsitz Berlin: CHF 50,000.00
Monetäre Zuwendungen von juristischen Personen und Personengesellschaften
- GENOSSENSCHAFT SRG REGION BASEL, Geschäftssitz Basel: CHF 85,000.00
- Kulturfonds Société Suisse des Auteurs (SSA), Geschäftssitz Lausanne: CHF 53,000.00
- Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ), Geschäftssitz Zürich: CHF 180,000.00
- Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Geschäftssitz Zürich: CHF 250,000.00
- Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen, Geschäftssitz Bern: CHF 30,000.00
- Genossenschaft SRG Bern Freiburg Wallis, Geschäftssitz Bern: CHF 40,000.00
- SRG Ostschweiz, Geschäftssitz St. Gallen: CHF 20,000.00
- SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Geschäftssitz Zürich: CHF 60,000.00
- Suisseimage, Geschäftssitz Bern: CHF 50,000.00
- SWISSPERFORM, Geschäftssitz Zürich: CHF 80,000.00
- Trägerschaft SRG Aargau Solothurn, Geschäftssitz Aarau: CHF 30,000.00
- TRfinanz Holding AG, Geschäftssitz Pfäffikon: CHF 100,000.00
Nichtmonetäre Zuwendungen von natürlichen Personen
–
Nichtmonetäre Zuwendungen von juristischen Personen oder Personengesellschaften
- Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ), Geschäftssitz Zürich, Sachleistung (Demoskopie): CHF 32,852.67