NA a l’iniziativa cunter la SRG SSR

Transparenz

Im Rahmen der geltenden Transparenzbestimmungen für eidgenössische Abstimmungskampagnen müssen Kampagnen mit einem Budget von mehr als CHF 50’000 ihre Finanzierung offenlegen. Offenzulegen sind die budgetierten Einnahmen, die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie alle Spenden (inkl. Sachspenden) über 15’000 Franken pro Spenderin oder Spender, die in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung angenommen wurden (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe).

Die Transparenzregeln sind wichtig, damit die politische Meinungsbildung nachvollziehbar bleibt. Nachfolgend findest du den aktuellen Stand der veröffentlichungspflichtigen Informationen des Komitees «Nein zur Halbierungsinitiative».

Offenlegung der budgetierten Einnahmen

Verein Souveräne Medien Schweiz, Komitee «Nein zur Halbierungsinitiative», Zürich

Gesamtbetrag der Einnahmen

CHF 1,312,852.67

Einnahmen durch monetäre Zuwendungen

CHF 1,280,000.00

Wert der Einnahmen durch nichtmonetäre Zuwendungen

CHF 32,852.67

Einnahmen durch Veranstaltungen

CHF -

Einnahmen durch den Verkauf von GĂĽtern und Dienstleistungen

CHF -

Monetäre Eigenmittel

CHF -

Offenlegung der Zuwendungen ĂĽber 15 000 Franken pro Zuwenderin bzw. Zuwender

Verein Souveräne Medien Schweiz, Komitee «Nein zur Halbierungsinitiative», Zürich

Monetäre Zuwendungen von natürlichen Personen

Monetäre Zuwendungen von juristischen Personen und Personengesellschaften

Nichtmonetäre Zuwendungen von natürlichen Personen

–

Nichtmonetäre Zuwendungen von juristischen Personen oder Personengesellschaften